Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir einen individuellen Bestattungsvorsorgevertrag aus, der nur von Ihnen oder entsprechend bevollmächtigten Personen eingesehen werden kann. Wenn sich Ihre Wünsche im Laufe des Lebens ändern, kann die Verfügung von Ihnen jederzeit korrigiert werden. Im Falle Ihres Ablebens sind die Vorgaben für Ihre Familienangehörigen oder andere Hinterbliebene jedoch verpflichtend. Die Bestattungsvorsorge kann folgende Punkte enthalten:
- die Art der Bestattung und des Grabes
- der Ort der Beisetzung
- der Ablauf der Trauerfeierlichkeiten
- die musikalische Umrahmung
- Blumenschmuck
- alle weiteren persönlichen Wünsche
- die Finanzierung