Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Absicherung für den Fall, dass man den eigenen Willen nicht mehr wirksam äußern kann.

ABSICHERUNG

Die Patientenverfügung betrifft die medizinische Versorgung, die man in diesem Fall in Anspruch nehmen möchte. Welche therapeutische Behandlung Sie wünschen oder nicht mehr wünschen, können Sie in einer Patientenverfügung festhalten. Es können auch lebensverlängernde und lebenserhaltende Maßnahmen eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen werden.

VERFÜGUNG

Man sollte sich mit dieser Frage eingehend befassen und überdenken, ob und wie man eine Patientenverfügung formulieren möchte. Sie sollten auf jeden Fall Ihre Familie oder eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, falls Sie solch eine Verfügung verfassen. Eine Patientenverfügung ist formlos gültig. Sie sollte regelmäßig neu unterschrieben und neu datiert werden und an einem zentralen und gut auffindbaren Ort hinterlegt werden. Zusätzlich können Sie sich außerdem mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung absichern.

Staatliche Information:

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvollen Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren:

www.bmj.de

Kirchliche Information:

Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:

www.ekd.de

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