Individuell und zeitgemäß
Neben der traditionellen Erd- und Feuerbestattung stehen inzwischen auch vielfältige und alternative Sonderformen der Urnen- bzw. Aschebeisetzung zur Auswahl. Die modernen Formen unserer Bestattungskultur setzen allerdings die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium voraus. Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen hierzu ist dabei hilfreich, im Trauerfall können jedoch auch die Angehörigen darüber entscheiden.
Erdbestattung
Im Rahmen einer Erdbestattung begleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen im Sarg nach der Trauerfeier bis zur Grabstätte. Dort wird der Sarg in das ausgehobene Grab hinabgelassen. Trauernde können mit einem Blumengruß oder einer Schaufel Erde persönlich Abschied nehmen. Zur Auswahl stehen Wahl- und Reihengräber. Während die Lage eines Wahlgrabes frei bestimmt werden kann, wird das Reihengrab vom Friedhof vorgegeben. Darüber hinaus kann nur beim Wahlgrab, in dem auch weitere Verstorbene bestattet werden können, die Ruhefrist verlängert werden. Die Ruhefrist beträgt je nach Friedhofssatzung 20 bis 30 Jahre.
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung hat eine weitreichende Tradition. Sie basiert auf der Einäscherung des Verstorbenen im Sarg in einem Krematorium. Die verbleibende Asche wird in eine Kapsel gefüllt, die wiederum in eine Urne eingelassen wird. Die Trauerfeier kann bereits vor der Einäscherung am geöffneten oder geschlossenen Sarg des Verstorbenen stattfinden oder alternativ einige Zeit später im Rahmen der Urnenbeisetzung. Auch hier stehen Wahl- und Reihengräber zur Verfügung sowie außerdem anonyme oder halbanonyme Grabstellen.
Seebestattung
Baumbestattung
Eine Baumbestattung bedeutet die Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne an den Wurzeln eines Baumes. In einem FriedWald® oder RuheForst® kann schon zu Lebzeiten ein Baum ausgesucht und erworben werden, der auch als Familiengrabstätte fungieren kann. Eine Grabpflege ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie unter
Bergbachbestattung
Diese Art der Bestattung wird in Deutschland nicht praktiziert, jedoch in den Schweizer Bergen: Die Asche des Verstorbenen kann in einem Bergbach ausgestreut werden. Der Bergbach, der irgendwann in das offene Meer mündet, ist ein Symbol des Lebensflusses.
Almwiesenbestattung
Auch diese Bestattungsform ist in den Schweizer Alpen erlaubt: Inmitten der schönsten Natur der Schweizer Berge kann die Asche des Verstorbenen auf einer Almwiese ausgestreut werden. Weil man den unberührten Charakter der Natur bewahren will, ist die Anbringung von Namensinschriften oder Gedenktafeln hier leider untersagt. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.